UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen tritt für die Schweiz in Kraft

Am 15. Mai 2014 ist es endlich so weit: Die Behindertenrechtskonvention (BRK) ist auch für die Schweiz gültig, nachdem sie von der Bundesversammlung bejaht und vom Bundesrat feierlich ratifiziert worden ist.

Die Konvention hat weitreichende Folgen. Jeder Mensch, daher auch jeder Mensch mit einer Behinderung, hat ausdrücklich das Recht, sich vollständig und gleichberechtigt an allen gesellschaftlichen Prozessen zu beteiligen, z. B. den Wohnsitz selber zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem er/sie zusammenlebt und lernt. Für die Bildung bedeutet dies, dass wirklich alle Kinder und Jugendlichen in der Regelschule willkommen sind. Gemäss Artikel 24 haben alle das garantierte Recht, gemeinsam mit den anderen wohnortnah zur Schule zu gehen und individuell und ihren Bedürfnissen gemäss gefördert zu werden.

Der VSOS setzt sich dafür ein, dass die Behindertenrechtskonvention in der Volksschule auch in der Schweiz umgesetzt wird!

Zur Medienmitteilung des VSoS

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