Die Schweiz hat die UN-Behindertenrechtskonvention2014 ratifiziert und ist seither in der Pflicht, die Konvention umzusetzen. Für den VSoS ist der darin enthaltene Anspruch auf inklusive Schulung von zentraler Bedeutung.
Der vahs (Verband anthroposophische Heilpädagogik und Sozialtherapie), CURAVIVA, (Verband Heime und Institutionen) sowie INSOS, (Branchenverband der Institutionen für Menschen mit Behinderung) haben nach mehrjähriger Arbeit einen Aktionsplan zur UN-BRK veröffentlicht.
Aus Sicht des VSoS sind die Massnahmen zur Umsetzung des Anspruchs auf inklusive Schulung zu knapp ausgefallen. Wir glauben, dass es in diesem Bereich mehr Druck braucht, um unsere Schule BRK-konform zu machen und wirklich allen Kindern den Besuch des Unterrichts im Regelsetting zu ermöglichen.