Jetzt ist offiziell, dass ich nicht geistig behindert bin!

Er musste elf Jahre lang gegen seinen Willen eine Förderschule besuchen: Nenad M.

  • Bis zu seinem 18. Lebensjahr musste Nenad M. eine Förderschule besuchen – gegen seinen Willen und über Jahre hinweg ohne jede Notwendigkeit.
  • Bei den jährlichen Überprüfungen seines Förderbedarfs hätte auffallen müssen, dass der Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung nicht mehr zutraf, hat das Kölner Landgericht entschieden.
  • Dem jungen Mann steht nun Schadenersatz zu, weil ihm Chancen auf eine frühzeitige Ausbildung und Verdienstmöglichkeit verbaut wurden. Seinen Hauptschulabschluss hat er inzwischen nachgeholt.

Hier der Bericht in der Süddeutschen Zeitung vom 17. Juli 2018.