Wie „Bund“ und „Tagesanzeiger“ berichten, muss der Staat die Betreuungskosten übernehmen, wenn ein behindertes Kind die Regelklasse besuchen kann. Das Bundesgericht hat ein entsprechendes Urteil gefällt.
Wie „Bund“ und „Tagesanzeiger“ berichten, muss der Staat die Betreuungskosten übernehmen, wenn ein behindertes Kind die Regelklasse besuchen kann. Das Bundesgericht hat ein entsprechendes Urteil gefällt.